Sonntag, 24. Juni 2012

Louisiana: Triebtäter müssen sich bei Facebook outen

Ein Gesetz im Bundesstaat Louisiana soll Sexualstraftäter dazu zwingen, ihre Straftaten bei Facebook öffentlich zu machen. Eine vernünftige Entscheidung oder Menschenrechtsverletzung?


Das Gesetz sieht vor, dass Sexualstraftäter ihre Taten nicht nur bei Facebook, sondern auch bei anderen Sozialen Netzwerken veröffentlichen. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe bis zu 1000 USD und zwischen 2 und 10 Jahre Haft ohne Bewährung. In schweren Fällen sogar bis zu 3000 USD und zwischen 5 und 20 Jahre Haft ohne Bewährung.

Interessanterweise gibt es bei Facebook diese Passage in den Nutzungsbedingungen.

4. Registrierung und Sicherheit der Konten
    ...
    6. Du wirst Facebook nicht verwenden, wenn du ein verurteilter Sexualstraftäter bist.
    ...

Was macht der Sexualstraftäter nun? Ändert er seinen Status nicht und gerät, sofern er in Louisiana wohnt, mit dem Gesetz in Konflikt? Oder ändert er den Status, was einer Verwendung von Facebook gleichkommt, und verstößt damit gegen die Nutzungsbedingungen. Das dürfte jedoch zur Folge haben, dass die Anwälte von Facebook ihm im Nacken sitzen. Er kann also nur die dritte Option wählen, und zwar den Account bei Facebook löschen.

Ihr seht schon, worauf ich hinaus will. Dieses Gesetz verfolgt nicht nur den Schutz von Kindern oder anderer gefährdeter Gruppen. Es proklamiert die soziale Ausgrenzung von Minderheiten.

Ich bin dafür, dass unsere Kinder vor Sexualstraftätern geschützt werden. Ganz klar. Dennoch darf ich meine Augen nicht verschließen, wenn im gleichen Zug eine Menschenrechtsverletzung begangen wird.


[Quelle]
CNN
Caschys Blog

[Bild]
Public Domain

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