Mittwoch, 11. Juli 2012

ESM: Kritik von EU

Europa ist genervt. Die deutsche Verfassungstreue geht einfach zu weit.


Kann schon sein, dass das Bundesverfassungsgericht sich vor das Grundgesetz stellt. Aber wer soll es denn sonst verteidigen? Die deutschen Politiker verkaufen das Volk an Europa. Europa ist sauer, weil das nicht klappt. Am liebsten würden die Befürworter von ESM und Fiskalpakt die wichtigste Institution in Deutschland - das Bundesverfassungsgericht - einfach abschaffen. Dabei können wir stolz sein, das wir ein Kontrollorgan haben, das uns als Volk, unsere Werte und unsere Freiheit schützt und nicht blind an die geldgierigen Banker verschachert.

Dann sollen die anderen doch angepisst sein. Pech gehabt. Europa, Integration und Solidarität hin oder her. Wir lassen uns nicht einfach verkaufen wie ein Stück Vieh, das nicht merkt, wenn es zur Schlacht-Bank geführt wird.

Die IWF-Chefin Christine Lagarde sagte (damals war sie noch französische Finanzministerin): "Wenn hier noch einmal jemand Bundesverfassungsgericht sagt, gehe ich." Na, soll sie doch. Trotzdem bezweifel ich, dass sie jetzt von der Bildfläche verschwindet.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende im EU-Parlament, Alexander Graf von Lambsdroff, war nicht ganz so zurückhaltend. Er zweifelt offen an der Fachkenntnis der höchsten, deutschen Richter. Sie seien mit den Vorgängen in Europa nicht vertraut und deshalb ungeeignet, eine Entscheidung zu treffen. Für seine Kritik wurde er allerdings von seiner eigenen Partei gerügt.

Nehmen wir doch mal an, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht nicht mit allen Vorgängen in Europa vertraut sind. Wenn dem so ist, macht das rein gar nichts. Denn genau deshalb, und weil sie sehr sorgfältig und besonnen sind, informieren sie sich und beraten ausgiebig, um zu einer Entscheidung zu kommen. Das kann dann auch schon mal mehrere Monate dauern. Im Gegensatz zu den Entscheidungen der deutschen Politiker sind die des Bundesverfassungsgerichts fundiert - und nicht übers Knie gebrochen.

Entschleunigung. Reflexion. Gründlichkeit. Nach diesen Maßgaben arbeitet das Bundesverfassungsgericht nun schon seit über 60 Jahren. Das machten die Richter in der gestrigen mündlichen Verhandlung sehr deutlich. Und dabei soll es auch bleiben.

Eines ist jedenfalls sicher. Egal wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts letztendlich ausfällt - sie hat weitreichende Folgen für ganz Europa und insbesondere Deutschland!


[Bild]
Vorlage von Elkawe (Elkawe) [CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons, Neugestaltung von Mathias Lechner
Europa-Flagge: Public Domain

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