Donnerstag, 12. Juli 2012

ESM: Ohne Deutschland geht es nicht

Deutschland ist ein wichtiger Partner innerhalb der Europäischen Union. Doch warum ist Deutschland so wichtig für den ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus)? Und was hat das Bundesverfassungsgericht damit zu tun?


Der ESM ist als Dauer-Rettungsschirm ausgelegt. Sein anfängliches Stammkapital soll 700 Milliarden Euro betragen. Mit diesem Geld soll klammen Euro-Staaten geholfen werden. Genau genommen würde das Geld nur an klamme Banken verteilt. Staatshilfen sind in den Verträgen im Prinzip nicht vorgesehen.

Damit der ESM in Kraft treten kann, müssen mindestens 90 Prozent des Stammkapitals erbracht werden. Dabei übernehmen die Euro-Staaten analog ihrer Wirtschaftskraft einen gewissen Prozentsatz am Stammkapital. Es reicht also aus, dass so viele Staaten den ESM ratifizieren bis diese 90 Prozent erreicht werden. Deutschland müsste allein 27 Prozent des Stammkapitals (entspricht 189 Mrd. Euro) aufbringen. Es ist also eine simple Rechnung. Ohne die Ratifizierung des ESM durch Deutschland kann er definitiv nicht in Kraft treten.

Damit ein Staat Geld vom ESM erhält, muss er noch den Fiskalpakt ratifizieren. Doch das nur am Rand bemerkt

Warum spielt das Bundesverfassungsgericht eine so bedeutende Rolle?

Sowohl Bundestag als auch Bundesrat haben dem ESM zugestimmt. Nun müsste nur noch Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz unterschreiben. Dagegen wurde von verschiedenen Seiten beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht. Dieses soll nun im Eilverfahren entscheiden, ob der Bundespräsident das Gesetz absegnen darf. Sollte das Gericht der Klage stattgeben, ist der ESM vorerst gescheitert. Alles hängt jetzt an der Entscheidung der Verfassungsrichter in Karlsruhe.

Wie die Entscheidung der höchsten, deutschen Richter aussehen wird und ob der ESM in Kraft treten kann, werden wir in einigen Wochen sehen. Ein wichtiges Signal kam schon aus Karlsruhe, nämlich dass eine Entscheidung alle Standpunkte berücksichtigen und wohl überlegt sein muss.

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