Sonntag, 8. Juli 2012

ESM: Bundesverfassungsgericht verhandelt über Eilanträge

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am 10. Juli eine mündliche Verhandlung einberufen. Dabei geht es um die Eilanträge, die gegen den ESM (ugs. Rettungsschirm) und den EU-Fiskalpakt gestellt wurden.


Am 29. Juni hatten Bundestag und Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheiten den ESM und Fiskalpakt verabschiedet. Darauf hatten etliche Kritiker Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, da aus ihrer Sicht die Haushaltshoheit des Bundestages verletzt wird.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) allerdings ist zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht die Klagen gegen den ESM und den EU-Fiskalpakt abweisen wird.

Aus Sicht der Kläger hat die Regierung ihre Kompetenzen längst überschritten. Für den Bundesvorsitzenden der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, ist der ESM ein "Putsch gegen das Grundgesetz".

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird noch im Juli erwartet. Hoffen wir mal, das die obersten Richter in Karlsruhe genug Weitsicht besitzen, um die richtige Entscheidung zu treffen.


[Bild]
Vorlage von Elkawe (Elkawe) [CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons, Neugestaltung von Mathias Lechner

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