Wie das Bundesverfassungsgericht gestern (16.07.2012) bekannt gab, wird die Urteilsverkündung am 12.09.2012 erfolgen. Auch wenn es bis dahin noch fast zwei Monate sind, zumindest steht ein Datum fest. Allerdings mag das Bundesfinanzminister Schäuble nicht schmecken. Er hatte eine rasche Entscheidung gefordert.
Interessanterweise liegen zwischen diesen beiden Daten genau 57 Tage. Genau so habe ich es in einem früheren Artikel vorhergesagt. Ein merkwürdiger Zufall, oder?
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Dienstag, 17. Juli 2012
ESM: Entscheidung im September
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Donnerstag, 12. Juli 2012
ESM: Ohne Deutschland geht es nicht
Deutschland ist ein wichtiger Partner innerhalb der Europäischen Union. Doch warum ist Deutschland so wichtig für den ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus)? Und was hat das Bundesverfassungsgericht damit zu tun?
Der ESM ist als Dauer-Rettungsschirm ausgelegt. Sein anfängliches Stammkapital soll 700 Milliarden Euro betragen. Mit diesem Geld soll klammen Euro-Staaten geholfen werden. Genau genommen würde das Geld nur an klamme Banken verteilt. Staatshilfen sind in den Verträgen im Prinzip nicht vorgesehen.
Damit der ESM in Kraft treten kann, müssen mindestens 90 Prozent des Stammkapitals erbracht werden. Dabei übernehmen die Euro-Staaten analog ihrer Wirtschaftskraft einen gewissen Prozentsatz am Stammkapital. Es reicht also aus, dass so viele Staaten den ESM ratifizieren bis diese 90 Prozent erreicht werden. Deutschland müsste allein 27 Prozent des Stammkapitals (entspricht 189 Mrd. Euro) aufbringen. Es ist also eine simple Rechnung. Ohne die Ratifizierung des ESM durch Deutschland kann er definitiv nicht in Kraft treten.
Damit ein Staat Geld vom ESM erhält, muss er noch den Fiskalpakt ratifizieren. Doch das nur am Rand bemerkt
Warum spielt das Bundesverfassungsgericht eine so bedeutende Rolle?
Sowohl Bundestag als auch Bundesrat haben dem ESM zugestimmt. Nun müsste nur noch Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz unterschreiben. Dagegen wurde von verschiedenen Seiten beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht. Dieses soll nun im Eilverfahren entscheiden, ob der Bundespräsident das Gesetz absegnen darf. Sollte das Gericht der Klage stattgeben, ist der ESM vorerst gescheitert. Alles hängt jetzt an der Entscheidung der Verfassungsrichter in Karlsruhe.
Wie die Entscheidung der höchsten, deutschen Richter aussehen wird und ob der ESM in Kraft treten kann, werden wir in einigen Wochen sehen. Ein wichtiges Signal kam schon aus Karlsruhe, nämlich dass eine Entscheidung alle Standpunkte berücksichtigen und wohl überlegt sein muss.
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Mittwoch, 11. Juli 2012
ESM: Kritik von EU
Europa ist genervt. Die deutsche Verfassungstreue geht einfach zu weit.
Kann schon sein, dass das Bundesverfassungsgericht sich vor das Grundgesetz stellt. Aber wer soll es denn sonst verteidigen? Die deutschen Politiker verkaufen das Volk an Europa. Europa ist sauer, weil das nicht klappt. Am liebsten würden die Befürworter von ESM und Fiskalpakt die wichtigste Institution in Deutschland - das Bundesverfassungsgericht - einfach abschaffen. Dabei können wir stolz sein, das wir ein Kontrollorgan haben, das uns als Volk, unsere Werte und unsere Freiheit schützt und nicht blind an die geldgierigen Banker verschachert.
Dann sollen die anderen doch angepisst sein. Pech gehabt. Europa, Integration und Solidarität hin oder her. Wir lassen uns nicht einfach verkaufen wie ein Stück Vieh, das nicht merkt, wenn es zur Schlacht-Bank geführt wird.
Die IWF-Chefin Christine Lagarde sagte (damals war sie noch französische Finanzministerin): "Wenn hier noch einmal jemand Bundesverfassungsgericht sagt, gehe ich." Na, soll sie doch. Trotzdem bezweifel ich, dass sie jetzt von der Bildfläche verschwindet.
Der FDP-Fraktionsvorsitzende im EU-Parlament, Alexander Graf von Lambsdroff, war nicht ganz so zurückhaltend. Er zweifelt offen an der Fachkenntnis der höchsten, deutschen Richter. Sie seien mit den Vorgängen in Europa nicht vertraut und deshalb ungeeignet, eine Entscheidung zu treffen. Für seine Kritik wurde er allerdings von seiner eigenen Partei gerügt.
Nehmen wir doch mal an, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht nicht mit allen Vorgängen in Europa vertraut sind. Wenn dem so ist, macht das rein gar nichts. Denn genau deshalb, und weil sie sehr sorgfältig und besonnen sind, informieren sie sich und beraten ausgiebig, um zu einer Entscheidung zu kommen. Das kann dann auch schon mal mehrere Monate dauern. Im Gegensatz zu den Entscheidungen der deutschen Politiker sind die des Bundesverfassungsgerichts fundiert - und nicht übers Knie gebrochen.
Entschleunigung. Reflexion. Gründlichkeit. Nach diesen Maßgaben arbeitet das Bundesverfassungsgericht nun schon seit über 60 Jahren. Das machten die Richter in der gestrigen mündlichen Verhandlung sehr deutlich. Und dabei soll es auch bleiben.
Eines ist jedenfalls sicher. Egal wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts letztendlich ausfällt - sie hat weitreichende Folgen für ganz Europa und insbesondere Deutschland!
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Dienstag, 10. Juli 2012
ESM: Schäuble drängt Bundesverfassungsgericht
Am liebsten wäre ihm wohl eine Entscheidung in 57 Sekunden gewesen. Das Bundesverfassungsgericht bewahrte Fassung. Es könnten 57 Tage werden.
Der
Die Finanzmärkte in Europa kamen auch zur Sprache. Den Richtern sei bewusst, dass eine einstweilige Anordnung Signalwirkung haben würde. "Euro-Rettung gestoppt!" hieße es dann in den Schlagzeilen. Die Kläger brachten jedoch das Argument vor, dass die angespannte Lage an den Finanzmärkten kein verfassungsrechtlich relevantes Kriterium sei. Außerdem ginge es nur darum, im Eilverfahren zu verhindern, dass der Bundespräsident seine Unterschrift unter die Verträge setzt. Denn - einmal unterschrieben - sind ESM und Fiskalpakt unwiderruflich und völkerrechtlich bindend.
Wie es in diesem Krimi weitergeht? Du erfährst es hier.
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Montag, 9. Juli 2012
ESM: Kritik an Bundesverfassungsgericht
Es klingt wie purer Hohn. Der FDP-Vorsitzende im Europaparlament, Alexander Graf Lambsdorff, bezweifelt die Urteilsfähigkeit der höchsten deutschen Richter.
Lambsdorff sagte gegenüber der "Passauer Neuen Presse":
Manche Beobachter kritisieren zu Recht, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts nicht mit allen Vorgängen in Europa ausreichend vertraut sind. Deshalb komme es gelegentlich zu "Fehleinschätzungen aus Unkenntnis". Das sei besorgniserregend, schließlich werde so der größte Mitgliedsstaat Europas in seinem Handeln eingeschränkt. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Maßnahmen zur Stabilisierung der gemeinsamen Währung aufhalten, wäre das "nicht nur eine Bauchlandung für die Bundesregierung". Es wäre "ein schwerer Schlag für ganz Europa".
Was erlauben Strunz ... äh ... Lambsdorff?
Kann es sein, dass unsere höchsten Richter fehlbar sind? Kann es sein, dass sie nicht mit allen Vorgängen in Europa vertraut sind? Ja, natürlich! Es sind schließlich auch nur Menschen.
Was erlauben Lambsdorff?
Er zweifelt am Bundesverfassungsgericht. Eine Institution, die das Volk und die freiheitlich demokratische Grundordnung schützen soll. Er moniert, dass das Bundesverfassungsgericht als Kontrollorgan über dem Bundestag und dem Bundesrat steht und diesen gegenüber Weisungsbefugnis hat. Er verurteilt im Vorfeld eine von seiner Meinung abweichende, erst noch zu treffende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als "Falsch"!
Wenn ich mir die flammende Rede des Herrn Lambsdorff anschaue, komme ich zu der Überzeugung:
Viele Bürger kritisieren zu Recht, dass die Politiker des Bundestages und des Bundesrates nicht mit dem Volkswillen in Deutschland ausreichend vertraut sind. Deshalb komme es oft zu "Fehlentscheidungen aus Anmaßung". Das sei besorgniserregend, schließlich werde so der deutsche Bürger in seiner Freiheit eingeschränkt.
Ich habe fertig!
(via)
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Sonntag, 8. Juli 2012
ESM: Bundesverfassungsgericht verhandelt über Eilanträge
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am 10. Juli eine mündliche Verhandlung einberufen. Dabei geht es um die Eilanträge, die gegen den ESM (ugs. Rettungsschirm) und den EU-Fiskalpakt gestellt wurden.
Am 29. Juni hatten Bundestag und Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheiten den ESM und Fiskalpakt verabschiedet. Darauf hatten etliche Kritiker Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, da aus ihrer Sicht die Haushaltshoheit des Bundestages verletzt wird.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) allerdings ist zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht die Klagen gegen den ESM und den EU-Fiskalpakt abweisen wird.
Aus Sicht der Kläger hat die Regierung ihre Kompetenzen längst überschritten. Für den Bundesvorsitzenden der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, ist der ESM ein "Putsch gegen das Grundgesetz".
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird noch im Juli erwartet. Hoffen wir mal, das die obersten Richter in Karlsruhe genug Weitsicht besitzen, um die richtige Entscheidung zu treffen.
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